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Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt Artikel

Rechtsanwalt (in der Schweiz auch Advokat oder Fürsprecher; von germ. rehta, althochdeutsch reht: "richten", anawalt: "Gewalt") ist eine Berufsbezeichnung für gelernte Juristen, die immer als rechtliche Vertreter für ihren Mandanten tätig werden. Grundsätzlich ist jedermann befugt, sich in einem jeglichen Verfahren anwaltlichen Beistandes zu bedienen. Sie bedürfen der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer des Kammerbezirkes, im sie sich niederlassen wollen, und sind bei Gericht in die Rechtsanwaltsliste einzutragen.

Ein Rechtsanwalt kann z.B. in dem Auftrag einer Partei vor dem Gericht in einem Strafprozess als Verteidiger auftreten oder in dem Zivilprozess oder anderen Verfahrensarten seinen Auftraggeber vertreten. Rechtsanwälte haben weitgehend das gesetzliche Monopol für individuelle Rechtsberatung gemäß RechtsberatungsGesetz.

Durch staatliche Bestellung kann ein Rechtsanwalt in manchen Gerichtsbezirken die Lizenz als Notar in dem Nebenberuf (§ 3 Abs. 2 Bundesnotarordnung BNotO ) erhalten und in dieser Merkmal Beurkundungen von Rechtsvorgängen (z.B. Grundstückskauf) vornehmen. In anderen Gerichtsbezirken werden Notare in dem Hauptberuf bestellt, die dann nicht parallel als Rechtsanwalt tätig sind.

Im Gegensatz zu dem Rechtsanwalt verfolgt der Staatsanwalt in dem Auftrag des Staates bestimmte strafbare Delikte. Dabei hat die Staatsanwaltschaft alle Belastende aber auch alle Entlastende Umstände zu ermitteln.

Die deutsche Rechtsordnung sieht den Rechtsanwalt als "unabhängiges Organ der Rechtspflege" (§ 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). Dies bedeutet, dass der Anwalt nicht ca. seinem Mandaten verpflichtet ist, sondern auch die Rechtsordnung achten muss. So darf der Anwalt zu dem Beispiel vor Gericht nicht bewusst lügen. Das Rechtsanwalt-Mandantenverhältnis ist verfassungsrechtlich privilegiert, d.h. der Anwalt kann durch den Staat nicht gezwungen werden, über Mandantengespräche gegenüber Dritten zu berichten.

Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus, kein Gewerbe. Für den Anwalt gilt daher das anwaltliche Berufsrecht . Er wird von der Rechtsanwaltskammer überwacht. Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist die Befähigung zu dem Richteramt, die in der Regel nachdem Jurastudium an der Universität und nachdem anschließenden Referendariat durch das 2. Staatsexamen nachgewiesen wird und eine Berufshaftpflichtversicherung für Beratungsfehler . Für Juristen aus dem EU-Ausland kann dies durch eine spezielle Eignungsprüfung erfolgen. Da es in Deutschland in dem Gegensatz zu Notaren keine Zulassungsgrenzen gibt, findet unter den Anwälten ein starker Wettbewerb statt und die Berufsaussichten für Junganwälte ohne besondere Qualifikationen sind schwierig.

Eine spezielle Form des Rechtsanwaltes ist der sog. Syndikusanwalt (auch Firmenanwalt). Hierbei handelt es sich um einen Rechtsanwalt, der in dem Hauptberuf bei einem Unternehmen oder Verband bzw. Stiftung angestellt ist. Die Vergütung des Rechtsanwaltes ist gesetzlich festgelegt durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das am 01. Juli 2004 die Bundesgebührenordnung für Rechtanwälte (BRAGO) abgelöst hat.

Ein Patentanwalt (PA) ist kein Rechtsanwalt (RA), wenngleich es teilweise Überschneidungenn in den Tätigkeiten gibt.

Buch-Tipp: Am achten Tag schuf Gott den Rechtsanwalt. 2 CDs. . Gesprochen vom Autor Gesetzestexte ahoi! Da hat uns Herr Kozwara ein sehr unterhaltsames Programm zusammengestellt. Anfangs waren die Lacher zeitweise etwas flach, aber das liegt wohl auch daran, dass man als Hörbuch-Zuhörer sehr weit vom Bühnengeschehen entfernt ist. Bei diesem Hörbuch handelt es sich nämlich um eine Liveaufnahme aus Herrn Koczwaras Repertoire...

Zitat

Etwas Grauenvolleres als den Anwaltsberuf habe ich mir selbst in den Tagen meiner größten Verzweiflung nicht vorstellen können. - Marcel Proust, zitiert bei Alain de Botton (Wie Proust Ihr Leben verändern kann, ISBN 3596506700, S. 19)

Buch-Tipp: Aroma pur. Meine fröhliche Weltküche Für Abenteurer In der guten Küche spielen nicht ca. qualitativ hochwertige Zutaten, sondern auch die passenden Aromen eine große Rolle. Denn es kommt ganz auf die Gewürze an, ob Fleisch oder Gemüse scharf, sauer, süß, salzig oder deftig schmecken. Durch die große Verbreitung unterschiedlicher Länderküchen haben so auch Gewürze wie Kreuzkümmel...

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